Beschäftigtendatenverarbeitung nach DS-GVO und BDSG

Der Beschäftigtendatenschutz ist äußerst komplex geregelt. Die Zulässigkeit der Verarbeitung von Beschäftigtendaten orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen, die durch die DS-GVO und das BDSG novelliert wurden. Hinzu kommen die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Mitbestimmung und die Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden.

Das Seminar gibt einen Überblick über die wesentlichen Prozesse der Personaldatenverarbeitung sowie Kontrollbefugnisse und deren Grenzen.

Schwerpunkte:

  • BDSG und DS-GVO
  • Begründung des Beschäftigungsverhältnisses
  • Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses - Monitoring, Kontrolle, Compliance
  • Beschäftigtendatenschutz im Konzern und Unternehmensverbund
  • Informations- und Auskunftspflichten - Datenportabilität; Recht auf Vergessenwerden
  • Kontrolle des Beschäftigtendatenschutzes
  • Mitbestimmung

Zielgruppe:

Datenschutzbeauftragte, Mitarbeiter/innen im Personalbereich sowie Mitglieder von Mitarbeitervertretungen, die sich mit den aktuellen Entwicklungen des Datenschutzes vertraut machen wollen.

Ihr Nutzen:

Das Seminar informiert über die rechtlichen IT-Grundlagen sowie aktuelle Fachfragen des Personaldatenschutzes. Es richtet sich an betriebliche Datenschutzbeauftragte, aber insbesondere an Personalverantwortliche und Betriebsräte.

Nähere Informationen finden Sie unter:

https://www.datakontext.com/veranstaltung-buchen/

 

Online-Seminar
Seminartitel Beschäftigtendatenverarbeitung nach DS-GVO und BDSG
Datum 08.12.2020
Referenten RA Andreas Jaspers, Thomas Müthlein
Ort Online