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Beschäftigtendatenverarbeitung nach DS-GVO und BDSG
Der Beschäftigtendatenschutz ist äußerst komplex geregelt. Die Zulässigkeit der Verarbeitung von Beschäftigtendaten orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen, die durch die DS-GVO und das BDSG novelliert wurden. Hinzu kommen die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Mitbestimmung und die Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden.
Das Seminar gibt einen Überblick über die wesentlichen Prozesse der Personaldatenverarbeitung sowie Kontrollbefugnisse und deren Grenzen.
Schwerpunkte:
BDSG und DS-GVO
Begründung des Beschäftigungsverhältnisses
Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses - Monitoring, Kontrolle, Compliance
Beschäftigtendatenschutz im Konzern und Unternehmensverbund
Informations- und Auskunftspflichten - Datenportabilität; Recht auf Vergessenwerden
Kontrolle des Beschäftigtendatenschutzes
Mitbestimmung
Zielgruppe:
Datenschutzbeauftragte, Mitarbeiter/innen im Personalbereich sowie Mitglieder von Mitarbeitervertretungen, die sich mit den aktuellen Entwicklungen des Datenschutzes vertraut machen wollen.
Ihr Nutzen:
Das Seminar informiert über die rechtlichen IT-Grundlagen sowie aktuelle Fachfragen des Personaldatenschutzes. Es richtet sich an betriebliche Datenschutzbeauftragte, aber insbesondere an Personalverantwortliche und Betriebsräte.