Datenschutzbeauftragter

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das Konzept als Datenschutzbeauftragter (DSB) auf europäischer Ebene rechtsverbindlich etabliert. So schreiben die DS-GVO und deutsche Datenschutzgesetze wie z. B. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unter bestimmten Voraussetzungen die Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend vor. Darüber hinaus kann jedes Unternehmen freiwillig einen DSB benennen.

Die Aufgaben können sowohl intern an einen Mitarbeiter als auch an einen externen Dienstleister (zum Beispiel an die DMC) übertragen werden.

Datenschutz-Beauftragter

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Informationen zum Datenschutzbeauftragten

der Datenschutzbeauftragte
DMC  als externer Datenschutzbeauftragter - Ihr kompetenter Dienstleister
DMC Datenschutzkompetenz
Beratung, Unterstützung und Umsetzung der DS-GVO