Datenschutzbeauftragter

Das wichtigste in Kürze:

  • Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das Konzept als Datenschutzbeauftragter (DSB) auf europäischer Ebene rechtsverbindlich etabliert.
  • So schreiben die DS-GVO und deutsche Datenschutzgesetze wie z. B. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unter bestimmten Voraussetzungen die Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend vor.
  • Darüber hinaus kann jedes Unternehmen freiwillig einen DSB benennen.
  • Die Aufgaben können sowohl intern an einen Mitarbeiter als auch an einen externen Dienstleister (zum Beispiel an die DMC) übertragen werden.

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