Datenschutzaudit
Ein Datenschutzaudit ist nicht nur ein Instrument im Rahmen der Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in einer Institution, sondern liefert auch einen wesentlichen Beitrag zum kontinuierlichen Verbesserungsprozess in der Organisation.
Ferner sind Datenschutzaudits ein Mittel, um die Umsetzung der rechtlichen sowie strukturellen Anforderungen sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen bspw. gegenüber einer Datenschutzaufsichtsbehörde nachweisen zu können.
Die DMC als kompetenter Ansprechpartner mit langjähriger Erfahrung führt nach Ihren Anforderungen gern ein unabhängiges Datenschutzaudit durch. Dabei unterstützen wir Sie von der Planung bis hin zur Durchführung.
Datenschutzaudit – auf einen Blick
- Datenschutzaudits überwachen Datenschutzvorgaben und fördern Verbesserungen
- Sie belegen die Umsetzung rechtlicher Maßnahmen gegenüber Behörden
- Die DMC bietet unabhängige Audits von der Planung bis zur Durchführung
Sie benötigen eine individuelle Beratung zum Datenschutzaudit?
Informationen zum Datenschutzaudit
- Im Rahmen des Jahresprüfungsplans prüft die interne Revision mit Unterstützung der DMC die Einhaltung der Datenschutz-Richtlinien im Unternehmen.
- Die interne Revision prüft mit Unterstützung der DMC bei einem Auftragsverarbeiter die Umsetzung der vertraglich vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM).
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- Die Unternehmensleitung beauftragt die DMC mit der Prüfung bezüglich der Umsetzung der Datenschutzvorgaben im Unternehmen.
Zu den Hauptaufgaben eines Datenschutzbeauftragten (DSB) gehört die risikoorientierte Überwachung der Datenschutzorganisation und des Datenschutzmanagementsystems. Die Überwachungstätigkeit soll dazu beitragen, die verantwortliche Stelle hinsichtlich ihrer datenschutzrechtlichen Pflichten, zu denen auch die Sicherstellung der wirksamen Umsetzung der Vorgaben des Datenschutzes gehört, zu unterstützen und Empfehlungen zur Verbesserung zu geben.
Sofern wir bei Ihnen als DSB tätig sind, ist die Erledigung dieser Aufgabe sichergestellt. Sofern Sie keinen DSB benannt haben, können Sie uns jederzeit unabhängig mit dieser Aufgabe betrauen.
Der von den Verbänden Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. und dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschland (BvD) e.V. entwickelte Datenschutzstandard stellt dar, welche Anforderungen ein Auftragnehmer erfüllen muss, um eine Auftragsverarbeitung gesetzeskonform umsetzen zu können. Mit dem Datenschutzsiegel können Auftragnehmer sich unkompliziert und kostengünstig die erfolgreiche Umsetzung des Datenschutzstandards „DS-BvD-GDD-01“ zertifizieren lassen.
Der Datenschutzstandard findet für alle Dienstleistungen und Branchen Anwendung und setzt die gesetzlichen Anforderungen nach § 11 BDSG-alt um. Mittlerweile wurde der Standard an die Anforderungen der DS-GVO angepasst und findet sich aktuell zur Prüfung bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.
Sollten Sie Fragen zum Datenschutzsiegel haben, sprechen Sie uns gerne an. Unser Geschäftsführer, Thomas Müthlein, war als einer der Initiatoren des Projektes maßgeblich an der Entwicklung des Datenschutzstandards sowie des Datenschutzsiegels beteiligt. Er ist zugleich von der ersten Stunde an zertifizierter und zugelassener Auditor zur Prüfung nach „DS-BvD-GDD-01“ und Ihr direkter Ansprechpartner im Rahmen einer Zertifizierung.
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