Datenschutzberatung
Mit unserer Datenschutzberatung unterstützen wir Sie nicht nur im Rheinland, sondern bundesweit sowohl im strategischen als auch im operativen Datenschutz und helfen Ihnen bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Wir beraten gerne Ihren internen oder externen Datenschutzbeauftragten, Datenschutz-Manager, Datenschutz-Koordinator, Datenschutz-Referenten oder Datenschutz-Council bei sämtlichen, datenschutzrechtlichen und organisatorischen Fragestellungen.
Unser interdisziplinäres Beratungsteam und Netzwerk unterstützt Sie nicht nur in rechtlicher Hinsicht, sondern ebenfalls in allen Themen zur organisatorischen und technischen Umsetzung des Datenschutzes. Bei Bedarf stehen wir Ihnen gerne auch im Rahmen einer konsequenten Umsetzung als externe Projektleiter oder Interimsmanager zur Verfügung.
Dabei finden wir stets effiziente und pragmatische Lösungen, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und Ihre Organisation unterstützen.
Sichern Sie sich Ihre Vorteile!
Unsere Datenschutzberatung sichert Ihnen viele Vorteile, von denen Sie profitieren können:
- Einsparung interner Ressourcen
- Hohe fachliche Expertise auf Abruf
- Individuelle Face-to-Face-Betreuung durch unsere zertifizierten Consultants
- Hilfestellung bei sämtlichen datenschutzrechtlichen Fragestellungen
- Transparente und kalkulierbare Kosten aufgrund einzelfallbezogener Leistungsnachweise
- Keine langfristige Vertragsbindung
Datenschutzberatung
Mit dem Online-Kompaktkurs erhalten Sie einen Kurz-Überblick zu aktuellen Datenschutz-Themen, die Unternehmen 2024 beschäftigen werden.
Für Datenschutz-Manager/innen, Datenschutzbeauftragte, Datenschutz-Koordinator/innen/en, Compliance-Beauftragte, Verantwortliche in den Bereichen Datenschutz und Compliance, Führungskräfte.
Weitere Infos unter: https://www.datakontext.com/
Mit Löschen einfach anfangen? Wir unterstützen Sie bei Ihrem fachlichen Löschkonzept und begleiten Sie durch Ihr erstes systematisches Löschereignis!
Alles ist endlich. Auch die Nutzungszeit von Daten. So erfordert auch der datenschutzkonforme Umgang mit personenbezogenen Daten, dass sie nur in dem Ausmaß und nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck der Verarbeitung erforderlich ist. Der Verantwortliche, also Unternehmen oder Behörden, haben somit sicherzustellen, dass die Daten fristgerecht gelöscht werden.
Gesetzliche, satzungsgemäße oder vertragliche Aufbewahrungspflichten, die in der Praxis oftmals undifferenziert auf alle personenbezogenen Daten angewendet werden, führen jedoch häufig zu unkontrollierten Langzeitarchivierungen. Mit über Jahrzehnten gewachsenen IT-Systemen und deren undurchsichtigen Datenbeständen stehen Unternehmen vor einer schier unlösbaren Aufgabe, wenn es um die Etablierung von Löschkonzepten geht.
Ohne geplante - technische - Löscharchitektur, die alle Datenschutzerhebungen und -verarbeitungen von Anfang an aufnimmt, sind vollständige und korrekte Löschprozesse nicht aufsetzbar. Entsprechend Umsetzungsprojekte erfordern umfangreiche Investitionen insbesondere in Software, die nicht für alle Unternehmen geeignet ist, und löst auch nicht das häufige Praxisproblem, dass die im Unternehmen gespeicherten personenbezogenen Daten erst gar nicht vollständig auffindbar sind.
Wir beraten Sie gerne dazu, wie Sie ein fachliches Löschkonzept erstellen, entsprechend umsetzen und die Löschung durchführen und dokumentieren können, damit Sie und Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite sind.
Unsere Beratungsleistung im Einzelnen:
- Kick-Off Workshop und Einführungsschulung
- Analyse des Ist-Zustand in den Fachbereichen
- Ableitung eines fachlichen Löschkonzeptes
- Briefing der IT zur Erstellung des technischen Löschkonzeptes
- Planung und Begleitung des Löschereignisses (Umsetzung)
- Planung und Aufsetzen eines permanenten und regelmäßigen Löschprozesses
- Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiter
Im Rahmen unserer Beratung unterstützen wir Ihren internen oder externen Datenschutzbeauftragten, Datenschutz-Manager, Datenschutz-Koordinator, Datenschutz-Referenten oder Datenschutz-Council bei sämtlichen, datenschutzrechtlichen und organisatorischen Fragestellungen sowohl im Einzelfall, im Rahmen eines Projektes als auch im Rahmen einer kontinuierlichen Betreuung. Sie entscheiden, wie lange und in welchem Umfang Sie unsere Unterstützung benötigen.
Wir bieten Ihnen praktische Unterstützung zu allen Fragen und Herausforderungen im Datenschutz-Alltag. Dabei stehen wir Ihnen sowohl im Einzelfall, im Rahmen eines Projektes oder im Rahmen einer dauerhaften Betreuung zur Verfügung.
Sie entscheiden, wie lange und in welchem Umfang Sie unsere Unterstützung benötigen.
Beispiele aus der Praxis:
- Liegt Ihnen bereits ein Auskunftsersuchen eines Betroffenen vor, unterstützen wir Sie gerne, dieses zu prüfen und entsprechend zu beantworten.
- Sind Sie von einer Datenschutzverletzung betroffen, helfen wir Ihnen gerne bei der Beurteilung, ob eine Meldepflicht besteht und unterstützen Sie bei Bedarf bei der Kommunikation mit der zuständigen Aufsichtsbehörde.
- Wir unterstützen Sie bei der Durchführung einer förmlichen Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
- Wir unterstützen Ihre Fachbereiche gerne bei der Erstellung und Pflege eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Liegt Ihnen bereits eine Anfrage der Aufsichtsbhörde vor, unterstützen wir Sie gerne in der gesamten Kommunikation
Wir unterstützen Sie dabei, Rahmenbedingungen für den Datenschutz zu schaffen und eine funktionierende Datenschutzorganisation in Ihrem Unternehmen aufzubauen. Wir erstellen mit Ihnen themenspezifische Datenschutz-Leit- und Richtlinien und helfen dabei, die Vorgaben der Datenschutzorganisation wirksam in Prozesse umzusetzen.
Ihr Aufgabenbereich erfordert ein vertieftes Hintergrund-Wissen zu rechtlichen, technischen oder organisatorischen Fragen des Datenschutzes? Sie müssen sich ein schnelles Bild über aktuelle Themen der Datenschutzdiskussion verschaffen oder komplexe Sachverhalte bearbeiten?
Unsere Berater stehen Ihnen mit ihrer fachlichen Expertise auch bei schwierigen und komplexen Fragestellungen zur Seite und finden für Ihre individuelle Fragestellungen schnelle, passgenaue Lösungen.
Aus unserer Praxis werden hier folgende Beispiele genannt:
- Videokonferenzen
- Office 365
- Firmenübernahmen
- Teilkonzern-Verkäufe
- Spin-Offs
- Outsourcing-Projekte
- Produktinnovationen
- Erschließung neuer Märkte (B2B, B2C)
- Werbung und (Online-)Marketing
- Gutachterliche Stellungnahmen für Aufsichtsgremien
- Abstimmung mit Aufsichtsbehörden
Wir finden für Ihre spezifischen Anforderungen in jedem Fall eine individuelle Lösung.
Gerne beraten wir auch Unternehmen, die in international tätige Konzernstrukturen eingebunden sind, da unsere Berater über verhandlungssichere Englischkenntnisse verfügen. Dabei übernehmen wir im Bedarfsfall sowohl die Prüfung von englischsprachigen Dokumenten als auch die gesamte Kommunikation auf Englisch.
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