Beschäftigtendatenverarbeitung nach DS-GVO und BDSG

Die Beschäftigtendatenverarbeitung ist äußerst komplex geregelt. Die Zulässigkeit der Verarbeitung von Beschäftigtendaten orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen, die durch die DS-GVO und das BDSG novelliert wurden. Hinzu kommen die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Mitbestimmung und die Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden.

Das Seminar gibt einen Überblick über die wesentlichen Prozesse der Beschäftigtendatenverarbeitung sowie Kontrollbefugnisse und deren Grenzen.

Schwerpunkte:

  • BDSG und DS-GVO
  • Begründung des Beschäftigungsverhältnisses
  • Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses - Monitoring, Kontrolle, Compliance
  • Beschäftigtendatenschutz im Konzern und Unternehmensverbund
  • Informations- und Auskunftspflichten - Datenportabilität; Recht auf Vergessenwerden
  • Kontrolle des Beschäftigtendatenschutzes
  • Mitbestimmung

Programm:

Grundlagen

  • Individuelles und kollektives Datenschutzrecht
  • BDSG und DS-GVO
  • Selbstbestimmung und Transparenz
  • Mitbestimmung und Betriebsvereinbarung als Zulässigkeitsnorm
  • Personalaktenrecht und BDSG
  • § 26 BDSG als spezielle Zulässigkeitsnorm

Begründung des Beschäftigungsverhältnisses

  • Fragerecht des Arbeitgebers
  • Zulässigkeit der Erhebung und Verarbeitung sensibler Bewerberdaten (z.B.Vorstrafen, Vermögensverhältnisse, Gesundheitsdaten)
  • Googeln von Bewerbern
  • Arbeitgeber- und sonstige Drittauskünfte
  • Löschpflichten nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens

Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses - Monitoring, Kontrolle, Compliance

  • Kritische Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis (Gesundheit, Alter, Behinderung etc.)
  • Compliance - präventive und repressive Kontrollen
  • Anforderungen an die Einwilligung

Personaldatenverarbeitung im Konzern und Unternehmensverbund

  • Datenweitergabe im Konzern
  • Zentrale Personaldatenverarbeitung
  • Shared Service Center
  • Datenübermittlung im internationalen Konzern

Transparenz der Verarbeitung

  • Informations- und Benachrichtigungspflichten
  • bei Datenerhebung und Zweckänderung
  • bei Auskunftsverlangen
  • Datenportabilität

Zielgruppe: Datenschutzbeauftragte, Mitarbeiter/innen im Personalbereich sowie Mitglieder von Mitarbeitervertretungen, die sich mit den aktuellen Entwicklungen des Datenschutzes vertraut machen wollen.

Ihr Nutzen: Das Seminar informiert über die rechtlichen IT-Grundlagen sowie aktuelle Fachfragen des Personaldatenschutzes. Es richtet sich an betriebliche Datenschutzbeauftragte, aber insbesondere an Personalverantwortliche und Betriebsräte.

Netto-Unterrichtsstunden: 5,5 h

Vortragsmethode: Vortrag, Fachfragen des Personaldatenschutzrechts, Teilnehmerfragen und -austausch

Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.

Fortbildungsveranstaltung gem. Art. 38 Abs. 2 DS-GVO/§§ 5, 6, 38 BDSG

Nähere Informationen finden Sie unter:

https://www.datakontext.com/veranstaltung-buchen/

 

Seminartitel Beschäftigtendatenverarbeitung nach DS-GVO und BDSG
Datum 04.06.2024
Referenten RA Andreas Jaspers, Thomas Müthlein
Ort Köln