Beschäftigtendatenverarbeitung nach DS-GVO und BDSG
Die Beschäftigtendatenverarbeitung ist äußerst komplex geregelt. Die Zulässigkeit der Verarbeitung von Beschäftigtendaten orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen, die durch die DS-GVO und das BDSG novelliert wurden. Hinzu kommen die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Mitbestimmung und die Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden.
Das Seminar gibt einen Überblick über die wesentlichen Prozesse der Beschäftigtendatenverarbeitung sowie Kontrollbefugnisse und deren Grenzen.
Schwerpunkte:
- BDSG und DS-GVO
- Begründung des Beschäftigungsverhältnisses
- Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses - Monitoring, Kontrolle, Compliance
- Beschäftigtendatenschutz im Konzern und Unternehmensverbund
- Informations- und Auskunftspflichten - Datenportabilität; Recht auf Vergessenwerden
- Kontrolle des Beschäftigtendatenschutzes
- Mitbestimmung
Programm:
Grundlagen
- Individuelles und kollektives Datenschutzrecht
- BDSG und DS-GVO
- Selbstbestimmung und Transparenz
- Mitbestimmung und Betriebsvereinbarung als Zulässigkeitsnorm
- Personalaktenrecht und BDSG
- § 26 BDSG als spezielle Zulässigkeitsnorm
Begründung des Beschäftigungsverhältnisses
- Fragerecht des Arbeitgebers
- Zulässigkeit der Erhebung und Verarbeitung sensibler Bewerberdaten (z.B.Vorstrafen, Vermögensverhältnisse, Gesundheitsdaten)
- Googeln von Bewerbern
- Arbeitgeber- und sonstige Drittauskünfte
- Löschpflichten nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens
Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses - Monitoring, Kontrolle, Compliance
- Kritische Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis (Gesundheit, Alter, Behinderung etc.)
- Compliance - präventive und repressive Kontrollen
- Anforderungen an die Einwilligung
Personaldatenverarbeitung im Konzern und Unternehmensverbund
- Datenweitergabe im Konzern
- Zentrale Personaldatenverarbeitung
- Shared Service Center
- Datenübermittlung im internationalen Konzern
Transparenz der Verarbeitung
- Informations- und Benachrichtigungspflichten
- bei Datenerhebung und Zweckänderung
- bei Auskunftsverlangen
- Datenportabilität
Zielgruppe: Datenschutzbeauftragte, Mitarbeiter/innen im Personalbereich sowie Mitglieder von Mitarbeitervertretungen, die sich mit den aktuellen Entwicklungen des Datenschutzes vertraut machen wollen.
Ihr Nutzen: Das Seminar informiert über die rechtlichen IT-Grundlagen sowie aktuelle Fachfragen des Personaldatenschutzes. Es richtet sich an betriebliche Datenschutzbeauftragte, aber insbesondere an Personalverantwortliche und Betriebsräte.
Netto-Unterrichtsstunden: 5,5 h
Vortragsmethode: Vortrag, Fachfragen des Personaldatenschutzrechts, Teilnehmerfragen und -austausch
Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.
Fortbildungsveranstaltung gem. Art. 38 Abs. 2 DS-GVO/§§ 5, 6, 38 BDSG
Nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.datakontext.com/veranstaltung-buchen/