GDD-Praxishilfe zu Verantwortlichkeiten und Aufgaben nach DS-GVO

Mit der Einführung der DS-GVO obliegt es der verantwortlichen Stelle, also dem Unternehmen oder der Behörde, in eigener Verantwortung die Umsetzung und Sicherstellung des Datenschutzes zu organisieren. Die klare Definition und Zuordnung von Verantwortlichkeiten auf Aufgaben erhalten dabei eine entscheidende Bedeutung.

Da sich unser Geschäftsführer, Thomas Müthlein, schon länger mit der Fragestellung auseinandersetzt, wie sich die Rollen und Aufgaben innerhalb der Datenschutzorganisation unterscheiden, welche Probleme sich häufig in der Praxis bei der Abgrenzung ergeben und wie die Zusammenarbeit aller Beteiligten verbessert werden kann, war er nun als Autor bei der Erstellung der neuen GDD-Praxishilfe „Verantwortlichkeiten und Aufgaben nach der Datenschutz-Grundverordnung“ beteiligt.

Die GDD-Praxishilfe versucht auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben, der Entwicklungen in Unternehmen und Behörden seit Geltung der DS-GVO sowie allgemeiner Organisationsformen ein Modell hierfür aufzuzeigen. Dabei wird zwischen Umsetzungsverantwortung (Leitung, operativen Fachabteilungen/Geschäftsbereichen, Fachabteilungen in Management- und Support-Funktionen (MSF) und Mitarbeiter/-innen) und operativ unterstützenden Rollen im Datenschutz (Datenschutzteam, Datenschutzmanager/-in (DSMgr), Datenschutzkoordinator/-in (DSK) Datenschutzexperten/-expertinnen oder Datenschutzreferenten/-referentinnen) unterschieden. Sofern ein/-e Datenschutzbeauftragte/-r benannt wird, unterstützt diese/-r die vorgenannten Rollen im Rahmen ihrer/seiner gesetzlich definierten Beratungs- und Überwachungsfunktion.

Sollten Sie nähere Informationen zu diesem Thema wünschen, freuen wir uns über Ihren Anruf.