Einführung in den Datenschutz für die Privatwirtschaft

An den Datenschutz  bzw. den Umgang mit personenbezogenen Daten werden von Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten hohe Anforderungen gestellt. Gleichzeitig fordert der Gesetzgeber mit dem Bundesdatenschutzgesetz eine hohe Transparenz und erweiterte Kontrollen bei der Datenverarbeitung. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung liegt im Wesentlichen bei den betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Das Bundesdatenschutzgesetz verlangt deshalb von diesen Funktionsträgern u. a. nicht unbeträchtliche Rechtskenntnisse.

Die Intensivschulung will hierzu das notwendige Fachwissen vermitteln. Dazu werden die Rechtsgrundlagen des Datenschutzes, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz mit den Schwerpunkten Arbeitnehmer- und Kundendatenschutz, aufgearbeitet. Auf Basis der rechtlichen Vorgaben werden Vorschläge zur Umsetzung in die Praxis an Hand von Beispielen aufgezeigt. Zugleich werden Ausblicke auf Änderungen durch die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ab Mai 2018 gegeben.

Schwerpunkte:

  • Einführung in das Datenschutzrecht
  • Arbeitnehmer-Datenschutz
  • Kunden-Datenschutz und Fallübungen
  • Umsetzung des Datenschutzes in der Praxis

Zielgruppe:

Neu bestellte Datenschutzverantwortliche in der Wirtschaft bzw. Verwaltung.

Nähere Informationen finden Sie unter:

https://www.datakontext.com/veranstaltung-buchen/

 

Seminartitel Einführung in den Datenschutz für die Privatwirtschaft
Datum 30.11.2020 bis 04.12.2020
Referenten RA Andreas Jaspers, Thomas Müthlein, Prof. Dr. Rolf Schwartmann
Ort Köln