Zensus 2011
Ein neuer Versuch der Volkszählung
11.05.2011Am 09.05.2011 begannen die ersten Haushaltsbefragungen im Rahmen des Zensus 2011.
Anders als bei früheren Volkszählungen wird bei diesem registergestützten Zensus nicht jeder Bürger befragt. Es werden in erster Linie bestehende Register, wie beispielsweise das Melderegister, ausgewertet und zusammengeführt. Stichprobenartig werden daneben nur bei einem Teil der Bürgerinnen und Bürger direkte Haushaltsbefragungen durchgeführt.
Die Haushaltsbefragungen werden von abgeschotteten Erhebungsstellen bei den Verwaltungen der 24 Landkreise und der 12 kreisfreien Städte durchgeführt. Diese setzen insgesamt rund 5.600 sogenannte Erhebungsbeauftragte ein. Bei ihrem Besuch haben sich die Erhebungsbeauftragten auszuweisen. Der Termin des Befragungsinterviews wird den zufällig ausgewählten Haushalten durch eine Postkarte angekündigt. Es besteht aber keine Verpflichtung, den Erhebungsbeauftragten in die Wohnung zu lassen. Jedoch müssen alle Haushalte gegenüber den Erhebungsbeauftragten ein Mindestmaß an Angaben zu den im Haushalt lebenden Personen machen, nämlich Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und Geschlecht.
Man kann sich den Fragebogen auch aushändigen lassen und ausgefüllt an die Erhebungsstelle schicken oder wahlweise die Auskünfte online erteilen. Haushaltsbefragungen werden nicht telefonisch durchgeführt. Sollten Sie entsprechende Anrufe bekommen, handelt es sich nicht um Erhebungsbeauftragte sondern um Personen, die den Zensus 2011 ausnutzen, um sich Ihre Daten zu erschleichen.
Neben den Haushaltsbefragungen sind auch Befragungen an sogenannten Sonderanschriften durchzuführen. Bei Sonderanschriften handelt es sich um Gemeinschaftsunterkünfte wie Senioren- und Studentenwohnheime, aber auch um Krankenhäuser und Justizvollzugsanstalten. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Edgar Wagner, sieht es nach wie vor kritisch, dass die Erhebung an den insgesamt ca. 1.900 Sonderanschriften in Rheinland-Pfalz entgegen der ursprünglichen Absicht personenbezogen erfolgt.
Außerdem findet auch die Gebäude- und Wohnungszählung statt. Hierbei müssen 1,1 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwalter von Wohnraum Auskunft erteilen. Diese Befragung findet ausschließlich auf dem Postweg oder online statt.
Grundsätzlich müssen die Fragen der Haushaltsbefragung und der Gebäude- und Wohnungs- zählung beantwortet werden, da sonst ein Zwangsgeld erhoben wird. Das gilt aber nicht für die Frage nach dem Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung. Diese Auskunft ist freiwillig.
Aufgabe der Datenschutzbehörden der Bundesrepublik wird es sein, den Zensus 2011 zu beobachten und die datenschutzkonforme Umsetzung zu überwachen. "Der Zensus ist notwendig, da verlässliche amtliche Einwohnerzahlen als Bemessungsgrundlage z.B. für den Länderfinanzausgleich und die Einteilung von Wahlkreisen oder Planungsentscheidungen benötigt werden. Dabei muss das Datenschutzgrundrecht der Auskunftspflichtigen aber im Auge behalten werden. Alle Phasen der Durchführung des Zensus wurden und werden deshalb von der Dienststelle des Landesbeauftragten begleitet. Als Eindruck der bisherigen Kontrollen kann festgehalten werden, dass Maßnahmen der Datensicherheit von den beteiligten Stellen mit dem nötigen Ernst getroffen werden", erklärt Edgar Wagner.
Quelle: Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz
Weitere Informationen zum Zensus 2011 erhalten Sie unter http://www.zensus2011.de.
Zudem hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen zum Zensus 2011 in einem Informationsblatt zusammengestellt, das hier heruntergeladen werden kann.
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