Novellierung des Telemediengesetzes (TMG)
Mehr Datenschutz im Internet: Bundesrat legt Gesetzesentwurf zur Änderung des TMG vor
07.07.2011
Der Bundesrat möchte den Datenschutz im Internet verbessern und hat daher einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes in den Bundestag eingebracht. Telemediendienste wie zum Beispiel Online-Netzwerke oder Internet-Foren gewinnen immer mehr an Bedeutung. Dennoch wird der Schutz privater Daten hier bislang häufig vernachlässigt - was vor allem daran liegt, dass der Datenschutz im Internet nicht ausreichend geregelt ist, betont der Bundesrat.
Ein großes Problem stellt aus Sicht der Länder die für Nutzer mangelnde Transparenz bei der Erhebung persönlicher Daten durch die Internetanbieter dar. Die Unternehmen seien zwar verpflichtet, die Nutzer über die Erhebung personenbezogener Daten zu informieren, doch versteckten viele Internet-Dienstleister ihre Hinweise irgendwo in den Nutzungsbedingungen, so dass die Nutzer allenfalls zufällig darauf stießen. Zudem fehle es oft auch an einer ausreichenden Aufklärung über die Risiken der Preisgabe persönlicher Daten. Ein weiteres Problem sieht der Bundesrat darin, dass die Diensteanbieter eine Löschung der eingestellten Daten oftmals nicht anbieten.
Aus diesen Gründen wollen die Länder die Informationspflichten der Unternehmen gegenüber den Nutzern ausdehnen. Diese sollen jederzeit - auch ohne technisches Hintergrundwissen - die Möglichkeiten haben, die notwendigen datenschutzrechtlichen Informationen zu erhalten. Zudem sollen die Diensteanbieter verpflichtet werden, die Nutzer über mögliche Risiken für personenbezogene Daten und damit verbundene Beeinträchtigungen der Persönlichkeitsrechte zu unterrichten. Der Entwurf räumt auch die Möglichkeit ein, veröffentlichte Daten löschen oder sperren zu lassen und will Nutzer vor unberechtigtem Zugriff auf im Endgerät gespeicherte Daten schützen.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag zu übersenden, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates
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