Zertifizierung GDDcert.
Die Datenschutz-Akademie der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) e.V. bietet betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Möglichkeit, sich ihre Qualifikation zertifizieren zu lassen.
Grundlage des - im Gegensatz zu anderen Zertifizierungsanbietern - mehrstufigen Ausbildungskonzepts der GDD-Datenschutz-Akademie sind die Anforderungen an die Fachkunde gemäß § 4f Abs. 2 Satz 1 BDSG, die durch eine personal-wirtschaftliche Funktionsbeschreibung des Datenschutzbeauftragten näher konkretisiert werden.
Der Nachweis der Fachkunde erfolgt durch eine schriftliche Prüfung mit drei Fragen- und Fallklausuren á 60 Minuten sowie einer mündlichen Prüfung.
Ziele:
Aufbau:
Weitere Informationen zum GDDcert. finden Sie auf den Webseiten der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) e.V.
Der Nachweis der Fachkunde erfolgt durch eine schriftliche Prüfung mit drei Fragen- und Fallklausuren á 60 Minuten sowie einer mündlichen Prüfung.
Ziele:
- Nachweis der Datenschutzqualifikation im Unternehmen und gegenüber den Aufsichtsbehörden
- Nachweis der Datenschutzqualität gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit
- Attestierte Datenschutzqualifikation im Rahmen des Risikomanagements (Basel II, KonTraG, SOX)
Weitere Informationen zum GDDcert. finden Sie auf den Webseiten der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) e.V.



